Erbbeständer Unterer Sponheimer Hof
Der „alter oder unterer herrschaftlicher Hof" genannte Bau ist heute im Besitz der Enkircher Winzergenossenschaft. Die Bezeichnung „alter" rührt wohl daher, daß er immer im Besitz der Herrschaft blieb, die ja selbst einen größeren Weinverbrauch hatte, während der obere herrschaftliche Hof immer als Lehen ausgegeben war. Das Hofhaus, zu dem kaum Weinberge gehörten, war in Erbbestand vergeben, d. h., er ging automatisch beim Abgang des Vaters durch Alter oder Tod auf den Sohn oder Schwiegersohn über. Die Zehntscheune mit Kelterhaus, die zu diesem Hof gehörte, lag gegenüber und wurde im vergangenen Jahrhundert abgerissen. Heute steht an der Stelle das Gasthaus „Zum Weinstock". Der Keller, der den herrschaftlichen Wein bis zum Abtransport ins Oberamt Trarbach aufnahm, ist das Haus Lorenz im Alten Tal. Die Eintragung im Kellereibuch des Oberamtes lautet folgendermaßen: „Der alte oder untere Herzogliche Hof ist neuerdings an Philipp Müller Anno 1783 in Erbbestand vergeben worden. Kraft dessen besitzt er das Haus, ein Gärtchen und ein Grasstück so 31 1/2 Reichstaler enthalten (heute Einheitswert). Das vom Haus abgetrennt stehende Kelterhaus mit seinem Herbststübchen ist Herrschaftlich. Das zu diesem Hof gehörige Weingut besteht aus ungefähr 16/112 Stöcken, welche den 3ten Trauben liefern und aus 8 Stöcken, welche den halben Trauben geben und nicht einmal Mistungsfreiheit geniesen, dagegen aber Gemüse in die Wingerten setzen dürfen, weshalb sie Grabwingerten heißen."
Man sieht, das Weinbergsland zu diesem Hof war unwesentlich. Die als Lehen ausgegebenen Weinberge mit 1246 1/2 Ruten in 152 Parzellen, welche gegen den dritten Teil des Ertrages ausgegeben waren, waren dagegen recht ansehnlich.
In der Weinlese mußten dazu noch aus 259 1/2 Ruten Weinzins geliefert werden und brachten 84 Maß Wein ein. Weitere 271 Maß bekam die Herrschaft als Zins aus Häusern und Feldern. Der Erbbeständer hatte die Aufsicht beim Heben des Neuntel Weines, denn die Herrschaft hob an Stelle des Zehnten an Most ein Neuntel als Wein. Er hatte, solange Neuntel geerntet wurde, achtzehn Albus Lohn zu erwarten.
Der Vater des genannten Erbbeständer Philipp Müller, namens Nicol Müller, erhielt den Hof am 13. Januar 1767 in Erbbestand wohl schon von seinen Voreltern.
Aus dieser Familie stammte der Enkircher Pfarrer Johannes Franziskus Müller, der am 17. September 1700 geboren war. Nach seinem Studium war er nach 1730 Informator der Söhne Christian III. von Zweibrücken (1717 - 1735), des späteren Christian IV. (1735 - 1775) und seines Bruders Friedrich. Er war sogar bei ihnen beim Studium in Leyden, war aber dann ab 1740 Pfarrer in Enkirch1 und starb dort am 28. Februar 1751. Seinem Onkel, dem Erbbeständer, der von Beruf Weißgerber war, erlaubte ein Mitbesitzer des Mühlenteiches im Alten Tal, daß er mit dem Restwasser des Teiches eine Walkmühle betreiben dürfe. Als er diese Zusage hatte, erhielt er von den beiden Gemeinsherren die gnädige Erlaubnis, an seine Walkmühle noch eine Olich(Öl)mühle anzubauen, obwohl er an dem Teich kein Wasserrecht hatte. Es kam zu einem Prozeß, den die Teichbesitzer verloren, da Müller einen guten Fürsprecher bei den Gemeinsherren hatte.
Der untere herrschaftliche Hof wurde im Jahre 12 der französischen Republik, am 16. Frimaire(18. Dezember 1803), morgens um 9 Uhr in Koblenz auf Grund des Gesetzes vom 15. und 16. Floreal des Jahres 10 (5. und 6. Mai 1803) und des Beschlusses der Regierung vom 4. Floreal und 4. Pluviose im Jahre 11 (23. April und 24. Januar 1803), in der die Art und Weise der Bedingungen bestimmt werden, nach denen der Verkauf der Nationalgüter erfolgen muß, bei brennendem Licht versteigert. Es war damals üblich, nacheinander Kerzen anzuzünden. War die letzte Kerze erloschen, konnte nicht mehr nachgeboten werden, und der Zuschlag war erteilt.
Zu diesem Hof gehörten Scheune, Pferdestall, ein anstoßender kleiner Garten sowie Kelterhaus mit einem kleinen Acker von 2 Ar und 20 Centiar. Ferner 63 Ar und 83 Centiar tragbares Ackerland in der Nähe des Monteneubel, 1 Hektar 27 Ar und 67 Centiar Wiesenland in der Fieber und 1 Hektar 23 Ar und 27 Centiar Weinberge in verschiedenen Lagen. Alles zusammen wurde dem Gastwirt Johann Daniel Schütz für 8000 Franken zugeschlagen. Eine Summe, die nur von ganz wenigen in der damaligen Zeit aufzubringen war. Die als Lehen ausgegebenen Weinberge dieses Hofes erbrachten 2297,70 Franken, die ein M. Franz und Companie für die Lehnsleute einlöste.
1 H. A. Grimm: Die Pfarrei Enkirch 1630-1800, Rhein. Kirchengeschichte 1915.