Klosterhof Ravengiersburg
Am 5. Mai des Jahres 1072 ließen der Nahegaugraf Berthold und seine Frau Hedwig mit Zustimmung des Erzbischofs Siegfried I. von Mainz ihre zu Ravengiersburg erbaute Kapelle von der Mutterkirche abtrennen 1. Dieser Berthold war Lehnsmann Kaiser Heinrichs III. über die Burg Stromberg. So nennt er sich denn auch in einer Urkunde von 1056 „Berhdolf von Strumburg" (= Stromberg) 2. Er hatte den geerbten Ort Ravengiersburg seiner Gattin Hedwig als Morgengabe geschenkt. Das Ehepaar war kinderlos geblieben, und wie es in jener Zeit üblich war, machte man der Kirche Stiftungen und Schenkungen, weil man annahm, die Kinderlosigkeit sei fehlender Gottessegen. Mit einer frommen Stiftung vermeinte man, diesen Fluch mildern oder aufheben zu können, um dadurch ein besseres Jenseits zu erreichen. Zwei Jahre später, 1074, gründete dieses Ehepaar dort ein Augustiner-Chorherrenstift und schenkte diesem zum Altare des hl. Christopherus seine ganzen Besitzungen in 22 Ortschaften 3, was in einer Urkunde des Erzbischofs Siegfried von Mainz beurkundet wurde 4. In jener Urkunde werden diese Güter in drei Gauen liegend bezeichnet, und zwar in dem Trechiergau, dem Nahegau und dem Hundesrucha = Hunsrück. Als in dem letzteren gelegen, war nur das Enkircher Gut aufgeführt. Wie alte Karten beweisen, lag Enkirch jedoch im Moselgau. So muß man annehmen, daß dieser Ausdruck nur eine lokale Bezeichnung der Enkircher Ländereien gewesen sein kann, denn es dauerte noch Jahrhunderte, bis das Höhengebiet des heutigen Hunsrück so bezeichnet wurde 5.
Weitere Güter im Moselgau kamen erst 1103 durch einen Tausch mit dem St.-Stephans-Stift in Mainz hinzu 6.
Der Enkircher Hof hatte einen ansehnlichen Weinbergsbesitz und dazu Felder und andere Ländereien auf der Höhe. Der Flurname „Mannwingert" ist auf Besitz dieses Gutes zurückzuführen, denn es heißt 1475 im Bedebuch „an des Probst Mannwerke Wingert". Dieser war so groß, daß ein Mann das ganze Jahr hindurch darin werken mußte. Auch das Eschelehen hatte 1342 im St. Stephansberg „ein Mannwerke Wingert". Hier hat sich später aber der Name „Eschewingerte" durchgesetzt.
Das Schenkerehepaar machte den Enkircher Hof abgabenfrei, dies sehr zum Leidwesen der ab 1125 als Landesherrn auftretenden Sponheimer. Es gab Reibereien und Streitigkeiten wegen dieser Abgabenfreiheit, und so mußte der Klosterhof unter Godefried II. diesem jedes Jahr ein Ohm Wein abgeben.
Nach dem Tode Godefrieds verzichtete seine Witwe Aleidis = Adela auf die Abgabe und ließ dies mit feierlicher Bekräftigung am Hochaltar des Klosters durch ihren Sohn Johannes bestätigen 7. Dieser Verzicht wurde erneuert durch eine Urkunde vom 27. Oktober 1239. Trotzdem nahm der Sohn Lorettas, Johann III., dem Klosterhof 6 Fuder Wein ab. Ein Einspruch des Klosterkonvents hatte Erfolg, denn 1346 versprach er, diese 6 Fuder „die wir Ine zu Enkirch nahmen, der wir zu node bedorfften" in den nächsten sechs Jahren mit jährlich einem Fuder zurückzugeben 8.
1135 erwarb Propst Wecelin eine Baustelle und zugleich von der Gemeinde einen Fußpfad „von zehn Gengen" Länge, der durch dieses Land führte. Dafür erhielt die Gemeinde im Tausch ein Stück Land zur Vergrößerung des Kirchhofes. Die Lage dieses damals erworbenen Landes läßt sich noch heute feststellen, denn 1717/18 ist bei der Vergrößerung der Kirche das Kirchenschiff darauf errichtet worden. Auf das vom Propst Wecelin erworbene Bauland „am ufer der argenze" = lat. Silberbach wurde 1135 eine Kapelle weit außerhalb des Ortes erbaut. Was mag die Ursache zu diesem Entschluß gewesen sein?
Albero, der Erzbischof von Trier, bestätigt, daß er auf Bitten des Propstes Wecelin von Ravengiersburg und den Brüdern dieses Klosters die Kapelle des Hofes zu Enkirch zur Ehre der Dreifaltigkeit der heiligen Jungfrau Maria geweiht und sie dem hl. Erzengel Michael als Patron übergeben habe 9.
Bei diesem feierlichen Akt schenkten die Dorfbewohner dieser Kapelle eine Erbschaft, die zwischen dem Hof und dem Ufer lag und „Argenza" genannt wurde. Es waren dies die guten Wiesen im Ahringstal in der Höhe der heutigen Hühnerfarm, die mit einer hohen Mauer zur Straße geschützt sind und wegen der guten Bewässerungsmöglichkeit zu den besten Wiesen Enkirchs zählten. Als Dank für diese Schenkung hielten die Kanoniker bis zur Aufhebung des Klosters am 12. November 1566 jährlich am Tage nach St. Martin (12. 11.) ein feierliches „Todenamt" für die Bürgerschaft. Zu dieser „Michael-Kapelle" wird von 1475 bis 1480 von den Baumeistern Emiche Snyder und Getze Hansen von der St.-Sebastians-Bruderschaft eine Kapelle „zu unser lieben frauen" erbaut 10. Die Michaelskapelle ging auf die Verwaltung der neuen Marienkapelle über. Diese erscheint später, da sie durch einen Verweser oder auch Propst verwaltet wurde, als Propstei. Der Ravengiersburger Hof, der zum Teil als Lehen ausgegeben war, zum Teil aber auch von einem Hofmann bebaut wurde, ging bis zur Säkularisation 1803 seine eigenen Wege. Die Reformation brachte aber einen gewaltigen Wandel.
Der Simmerner Herzog Johann II., der Mitregent der hinteren Grafschaft Sponheim, starb am 18. Mai 1557. Sogleich ließ sein Sohn Friedrich II. als sein Nachfolger im selben Jahr in seinen Landen, zu denen auch seit 1437 Enkirch gehörte, die Reformation einführen. Zwei Jahre später, am 12. Februar 1559, starb Ottheinrich, der Kurfürst der Pfalz. Die als Nachfolger in Frage kommenden Pfalzgrafenfamilien hatten im pfälzischen Succesionsvertrag vom 2. November 1553 bereits geregelt, daß Friedrich II. von Simmern als Friedrich III. Kurfürst der Pfalz werden sollte. In diesen Vertrag war die Verpflichtung aufgenommen, daß im Falle der Übernahme der Kurwürde durch einen Simmerner Herzog, der halbe Anteil der hinteren Grafschaft Sponheim an den Verwandten Wolfgang von Zweibrücken (1542- 1569) als Ausgleich gegeben werden müsse. Seit dieser Zeit wurde unser Ort, mit Unterbrechung von 1584 bis 1717, von dort aus regiert.
In Simmern übernahm der jüngere Bruder des neuen Kurfürsten, Georg, das Herzogtum und führte dort die Reformation weiter durch. Nach und nach wurden die Klöster in seinem Gebiet säkularisiert, das heißt staatseigen gemacht, und dann aufgelöst. Die beiden Klöster Ravengiersburg und Kumbd wurden auf diese Weise 1566 eingezogen. Die Mönche mußten sich verpflichten, ihre Kleidung abzulegen und sich wie andere Personen „unser Religion zu verhalten". Hier kam der in Augsburg ausgehandelte Grundsatz „cuius regio, eius religio" (die Religion des Herrschers ist auch die des Untertans) in seiner ganzen Härte zur Geltung. Bis zum Tode Herzog Richards am 13. Januar 1598 wurden die säkularisierten Klostergüter von Simmern aus verwaltet. Mit des Herzogs Tod fiel das Herzogtum an Kurpfalz. Der regierende Kurfürst Friedrich IV. unterstellte die Klostergüter sofort der geistlichen Güteradministration zu Heidelberg, die bereits Friedrich III. eingerichtet hatte. Die Erträge aus den Klostergütern wurden zur Besoldung der Pfarrer und Lehrer sowie zur Unterhaltung kirchlicher und schulischer Gebäude benutzt 11.
Die Ländereien der obengenannten beiden Klöster gingen in dieser Heidelberger geistlichen Administration auf. Herzog Reichert vergab am 6. September 1592 das Hofgut Ravengiersburg im Zeitbestand an den Niclas Hufmann und seine Frau Prinen Franken. Ab 1652 wurde das Gut weiter verliehen, da der Hof mann auf weitere Bebauung verzichtete. Damals bestand der Hof aus einem notdürftigen Wohnhaus mit einer dazugehörigen Hauskapelle, einem großen Kelterhaus sowie Stallung und Obst- und Pflanzgärten 12.
Bei Umbauarbeiten wurden vor Jahren die gotischen Sandsteinfenster dieser Kapelle ausgegraben. Kinder warfen sie in den 16 Meter tiefen Brunnen, in dem sie heute noch liegen. Am 16. Juli 1681 wurden durch den Kurfürsten Vater und Sohn Wilhelm im Erbbestand eingesetzt 13. Seit dem 25. April 1709 war ein Christian Struppi Beständer auf diesem Hof. Er wurde in der Klause unter einem Sandsteinepitaph beerdigt 14. Nach dem Lagerbuch des Klosters, Seite 249 — 251, hatte der Beständer den Hof mit Zubehör, Brunnen und zwei Gärten. Die 18 200 Weinstöcke in elf Parzellen bebaute er für den halben Traubenertrag. Dazu kamen sechs Wiesen und vier Ansfelder auf der Höhe mit zusammen drei Morgen 15.
Aus 310 Weinbergen mit 22 800 Weinstöcken lieferten die Lehensleute ein Drittel des Ertrages im Hof ab. Im Jahr der Mistung stand ihnen der volle Ertrag zu. Der Gedingtag für die Lehensleute war am St.-Johannis-Tag (24. Juni). Hier in Enkirch wurden alle Weingefälle der Moselorte angeliefert und für die gemeinschaftlichen Abgaben und Beamtenbesoldungen umgefüllt. Der Rest wurde bis zum Gebrauch versiegelt 16.
Anmerkungen:
1 LHAK.
2 MUB I, S.401, Nr. 345.
3 Goertz Regesten, Band I, S. 406.
4 MUB, Nr. 374, S. 431.
5 Edmund v. Wecus: Das Rätsel des Hunsrück. Hans Immich-Spier: Der enträtselte Hunsrück. 1956.
6 MUB I, Nr. 341, S. 236.
7 MUB III, Nr.218.
8 Würdtwein, Subs. dipl. 11, 178.
9 Würdtwein, Subs. dipl. 5, 401.
10 LHAK, Abt. 33, Nr. 6764.
11 Wagner, S. 138.
12 LHAK IV, 2233, Bl. l - 14.
13 Wagner, S. 235.
14 Kathol. Kirchenbuch.
15 Lager Buch, 251-269.
16 Wagner, S. 90