Das Koppensteiner Hofgut
(Später in Schmidburger Besitz übergegangen)
Die Koppensteiner sind Nachkommen von Johann II. von Sponheim (geboren 1265, regierte von 1290 bis 1324) aus morganatischer Ehe mit einer schönen Ritterstochter. Sie wurden später anerkannt und fanden bei ihren Verwandten, den Sponheimern, Verwendung als Gemeinschaftliche Beamte in der hinteren Grafschaft Sponheim. Sie benannten sich nach der alten Sponheimer Burg Koppenstein im Kellenbachtal unweit Gemünden. Als Wappen hatten sie den gold und blau geschachtelten Schild der vorderen Grafschaft mit einem Koben (Rabe) im roten Felde des rechten oberen Viertels. 1482 und 1491 wurde als Landschreiber der gemeinschaftlichen Rentkammer in Trarbach Jost von Koppenstein genannt, dessen Ehefrau Agnes zu Corfeye (Corvey bei Traben) bereits 1498 eine „freiung" vom Pfalzgrafen erhielt. Georg Gerhard –von Koppenstein (1640- 1687) hatte eine Maria Elisabeth von Schmidburg geheiratet und erhielt als Heiratsgut Teile des Schmidburger Vermögens, das deren Sohn Ernst 1706 wieder an Schmidburg zurückverkaufte. Sie besaßen als Lehen den Wallgraben vom „Grab Phuhl" an (Haus Hermann Gerhard) bis an die Königsbrück (Haus Schütz, Königstraße), der eine Fläche von 98 Ruten hatte. „Von dem Grab Phul an Bis an die Königsbrück hat H Coppenstein Laut dem Von unsern beyden Fürsten und Herren nach Entscheid zu benutzen und hält 83 Ruthen."
„Dargegen aber ist er Vermög des Vertrages oder entscheid Verbunden die Ringmauer von der Königs Pfort oder Brück an bis an die Grab Brück hält der Trockene Graben 98 Ruthen." „Nota der Grab Phul ist nicht gemessen weilen die Gemeind sich Resolviret hat, nächster Tag wieder aus zu stechen und dem alten herkommen nach voll Wasser Lauffen zu lassen."
Im Güterverzeichnis von 1699 hat Koppenstein 13 Weinberge mit 105 Ruten. Dazu Weinzins von Abgaben aus Feldern und fünf Wohnhäusern mit zusammen 36 1/4 Quart Wein und 9 3/8 Quart Öl. Dieses alles ging 1706 auf die Schmidburger über. 1710 bis 1733 war Matthias Ernst von Koppenstein Oberamtmann in Trarbach. Er führte einen Prozeß am Reichskammergericht gegen Trarbach und Enkirch wegen Steuererhebung. Somit muß er noch Besitzer in Enkirch gewesen sein.
Anscheinend wurden diese Koppensteiner Güter anfänglich gesondert verwaltet, denn 1717 wurde der Koppensteiner Hof an Agnes Baumann verlehnt. Vermutlich war mit der Bezeichnung Hof das Hofgut gemeint, denn in allen Häuserlisten läßt sich kein Koppensteiner Hof feststellen.
Das Geschlecht der Koppensteiner ist im Mannesstamm 1770 ausgestorben.