Wie fast alle Klöster der Umgebung hat sich schon sehr früh das Zisterziensernonnenkloster Kumbd (bei Simmern) um Enkircher Weinbergsbesitz bemüht, und schon 1250 befreite Graf Johann von Sponheim-Starkenburg alle Güter dieses Hofes zu Enkirch von aller Dienstbarkeit. 1264 schenkte Ritter Ludwig von Dunse (= Denzen) alle seine Güter in Enkirch dem Kloster, welches ein Jahr später ebenfalls durch Graf Johann bestätigt wurde. Da die Nonnen die Weinbergsarbeit nicht selbst verrichten konnten, war der Hof mit dem Weingut je zur Hälfte an zwei Pächter in Erbpacht, d. h. in Erbbestand vergeben und vererbte sich so in denselben Familien von Generation zu Generation.
1556 verlieh die Kumbder Äbtissin Dorothea von Metzenhausen das Weingut an „Götzen Peter und seine Hausfrau Eisen sowie Ehlen Peter und Margarethen seiner Frau für den dritteil Wein". Ein Jahr nach dem Tode der letzten Äbtissin Eva von Löwenstein verlieh es Herzog Reichard von Simmern 1566 an die Nachkommen Bartholomäus Gollmann und Peter Ehlen. Nachdem 1557 durch Herzog Friedrich II. von Simmern in der Hinteren Grafschaft Sponheim die Reformation eingeführt wurde, garantierte man vorerst den Klöstern ihre Existenz, die jedoch von Jahr zu Jahr eingeengt wurde und schließlich zur völligen Auflösung führte: Kloster Kumbd 1574. Man säkularisierte und verwaltete sie aus der neugegründeten geistlichen Güteradministration von Heidelberg, um die Reinerträge dem Kirchenbau, der evangelischen Pfarrbesoldung und Unterhaltung der Schulen zuzuführen. Diese geistliche Güteradministration, die auch zeitweilig in Mannheim war, verwaltete die Güter im alten Sinne weiter, wie aus dem im Besitz des Verfassers befindlichen Original-Erbbestandsbrief der ehemaligen Kumbder Klostergüter vom 31. Januar 1727 hervorgeht. Der Kumbder Hof wurde 1727 von der geistlichen Güteradministration „inkorporiert" und dem Ravengiersburger Hofmann unterstellt. Die beiden Erbbeständer mit insgesamt 10663 Stöcken mußten in Zukunft auf diesem Hof ihre „Teiltrauben" anliefern, was oft zu Streitigkeiten führte. Die Lehensgüter wurden bei der Säkularisierung wie üblich für den festgesetzten Preis übernommen.