Er entstammt, wie die Escheburg, ebenfalls der Königsschenkung von 908. Dieser Hof wurde in Erbpacht vergeben, blieb aber immer im Kurtrierischen Machtbereich, und wo einer Freundschaft oder Vasallenschaft etwas nachgeholfen werden mußte, gab man Teile dieses Hofes frei. Volker von Starkenburg wurde am 20. März 1399 mit Weinbergen im Hinterberg von Erzbischof Balduin belehnt. Mit Teilen der Güter wurden kleinere Kurtrierische Hofgüter dotiert, um sie selbständiger und lebensfähiger zu machen. So hatte 1699 der Kurtrierische Hof zu Reil 62 1/2 Maß Wein an Zinsen aus 85 Ruten Weinbergsland. Die Kurtrierische Kellerei zu Zell hatte 146 1/4 Ruten Weinbergsland erster Klasse im „Eschewingert" und eine Parzelle von 12 Ruten im „Steffensberg" gegen die Hälfte des Ertrages als Lehen ausgegeben. Die Eintragung und Beschreibung im Kellerbuch des Oberamtes von 1783 legt hiervon Zeugnis ab:
„Der anno 1783 gegen die Senheimer Weingefälle eingetauschte und nun zu 2/3 der gnädigen Herrschaft gehörende Kurtrierische Zehnthof, so genannte Pellenzer Hof, hat ein sehr schönes Gebäude, so Kurfürst Franz Georg von Schönborn (1729- 1756), vom Zöllner Pellenz zu Boppard acquiriert und das nur bürgerliche Rechte hat. Dabei ist ein guter 10 Fuder haltender Keller, beträchtliche und 2000 Fl. werte Hilfsgüter (Wiesen und Ländereien) und viele Weinberge, welche 16 285 Stöcke halten, so der Hofmann zur Halbschied baute, düngete und pfählte. Der Bann Zehnte gehörte Kur Trier zu 2/3 und der ölbrückischen Familie zu 1/3, welches alternative den Fragen von der Leyen und Herrn von Bornheim zu Bonn gehören. Stirbt der eine, so tritt der andere ein. Dermalen genießt es Bornheim nach seinem Tode das gräflich Leyische Haus. Bornheim zieht den Zehnten aus dem Escheriehen."
Bei der Säkularisation wurde der neue Zweibrücker Hof von dem Küfer Georg Heinrich Immich jr. samt Scheune und Hofraum erworben. Heute ist es im Besitz der Familie Renk-Leclerc.