Mit Verleihung der Freiheitsurkunde im Jahre 1248 wurde Enkirch Stadtrechtsort. Zu den neuen Rechten zählte auch das Marktrecht. Neben dem Wochenmarkt, der zentral im Ort bei der Kirche lag und bis heute noch seinen Namen behalten hat, gab es weitere Märkte. In einem alten Marktverzeichnis waren folgende Märkte vermerkt:

  • Dienstag nach Jubilate (3. Sonntag nach Ostern) war Kram-, Vieh- und Ferkelmarkt
  • Donnerstag nach Pfingsten war Krammarkt
  • Donnerstag nach Bartholomäus (24.8.) war Krammarkt
  • Dienstag nach Michaelis (29.9.) war Krammarkt
  • Donnerstag nach Martini (11.11.) (Mäadesmaat) war Krammarkt

Der Markt nach Martini (Mäadesmaat) ist bis heute der bedeutendste von allen Märkten Enkirchs, auch von der Anzahl der Stände her. Aufgrund seiner Größe kamen auch viele Bürger der Nachbargemeinden zum Marktbesuch nach Enkirch.
Es war ein ungeschriebenes Gesetz, dass die Weingüter an diesem Tag alle Bürger, die im Herbst ihre Trauben an sie verkauft hatten, ausbezahlten. Am Tage vorher war das "Gelönnen", d.h. alle während der Weinlese übersehenen Trauben durften von jedermann gesucht und an die Aufkäufer gelönnter Trauben verkauft werden. Somit war an diesem Tag relativ viel Geld im Umlauf, was zur Bedeutung dieses Marktes beitrug. Oft wurde der größte Bedarf für das ganze Jahr eingekauft.
Neben dem Mäadesmaat hat sich bis heute noch der Bartholomäusmarkt zum historischen Termin erhalten.